Der Unterkönig
, [
1103-1104] des -es, plur. die -e, ein
vornehmer Beamter eines Königes, welcher in einer Provinz dessen Person
vorstellet, und dieselbe unter ihm in seinem Nahmen regieret. Man pflegt das
Französ. Vice-Roy zuweilen mit diesem Worte zu geben; denn im Deutschen Reiche
ist es als ein Nahme einer Würde unbekannt, indem dafür die Ausdrücke
Statthalter oder das Franz. Gouverneur üblich sind; oder vielmehr, es sind im
Deutschen keine eigentliche Unterkönige üblich, welche die Person eines Königes
mit königlicher Pracht vorstellte.