Das Unterhaus
, [
1101-1102] des -es, plur. die -häuser. 1.
Der untere Theil eines Hauses, ingleichen, ein tiefer oder niedriger gelegenes
Haus; beydes nur selten, und im Gegensatze des Oberhauses. 2. In dem Parlamente
in England ist es die Versammlung der Gemeinen, und der Ort, wo sie sich
versammeln, das Haus der Gemeinen, das Unter-Parlament; gleichfalls im
Gegensatze des Oberhauses.