Der Unterhalt
, [
1099-1100] des -es, plur. car. von dem
Zeitworte unterhalten, doch nur in der engern Bedeutung dieses Wortes. 1. Die
Handlung des Unterhaltens, wofür doch Unterhaltung üblicher ist. Jemandes
Unterhalt über sich nehmen. 2. In gewöhnlicherm Verstande, alles, was zur
Erhaltung des physischen Lebens, d. i. zur Nahrung und, in weitern Verstande,
auch zur Kleidung und Wohnung eines Thieres, und, in engerm und gewöhnlicherm
Verstande, eines Menschen gehöret. Für jemandes Unterhalt sorgen. Jemanden den
Unterhalt geben. Keinen Unterhalt haben. Was zum Unterhalte dienet. Der
tägliche Unterhalt. In einigen Oberdeutschen Gegenden Aufenthalt, bey dem Kero
Libleitom, im Niederdeutschen Livesbargung, Livesbarje, von barjen, bergen,
erhalten.