Der Unterfeldherr
, [
1097-1098] des -en, plur. die -en,
derjenige, welcher unter dem Feldherren eine Armee anführet; ein im Deutschen
gleichfalls ungewöhnliches Wort. Nur Pohlen und Litthauen hatten ehemahls ihre
Großfeldherren, wovon ein jeder seinen Unterfeldherren unter sich hatte. Die
Gemahlinn eines solchen wird alsdann im Deutschen die Unterfeldherrinn genannt.