Unterbringen
, [
1095-1096] verb. irreg. act. (
S. Bringen.) 1. * Unterbringen; ich unterbringe,
unterbracht; zu unterbringen; unter das Joch bringen, unter sich bringen, eine
im Hochdeutschen veraltete Bedeutung. Das Land ist unterbracht, 1 Chron. 23,
18. So auch die Unterbringung. 2. Unterbringen; ich bringe unter,
untergebracht, unter zu bringen. 1) Eigentlich unter ein Obdach bringen, woraus
es zusammen gezogen zu seyn scheinet. So sagt ein Gastwirth, er könnte seine
Gäste nicht alle unterbringen, wenn er ihnen weder bey sich noch bey andern
Quartier verschaffen kann. Ein Pferd unterbringen, es nach angewandter Mühe in
einen Stall bringen. 2) In weiterer Bedeutung in vielen Fällen, auch an einen
sichern Ort bringen, besonders, wenn solches auf einige Zeit geschiehet. Ein
Capital unterbringen, es auf Interessen austhun, gleichsam es an Mann bringen.
Am häufigsten von Personen und in Ansehung der Versorgung. Jemanden als einen
Bedienten bey einem Herren unterbringen. Seine Kinder gut unterbringen, es sey
durch Heirath, oder durch Versorgung anderer Art. So auch die Unterbringung.