Die Unschuld
, [
887-888] plur. car. eigentlich der
Gegensatz der Schuld, doch nur in einigen Bedeutungen desselben. 1. Derjenige
Zustand, da man keine Schuld hat, d. i. nicht die wirkende oder veranlassende
Ursache eines Verbrechens oder Vergehens ist. (1) In einzelnen Fällen. Seine
Unschuld beweisen, beweisen, daß man an einer verbothenen Handlung nicht Schuld
ist. Sich auf seine Unschuld berufen. Wo es in engerer Bedeutung auch den
Mangel des Bewußtseyns eines Versehens bedeutet. Ich trat in aller Unschuld in
das Zimmer. Sie sagte in aller Unschuld u. s. f. ohne sich dabey eines
Versehens bewußt zu seyn. (2) In weiterer Bedeutung, der Zustand, da man
überhaupt keiner groben Vergehungen schuldig ist, wo die Unschuld in noch
weiterm Verstande oft auch die Kenntniß solcher Vergehungen ausschließt. Die
Unschuld ohne Verstand ist ein sehr mittelmäßiger Schatz, Gell. Unschuld
lächelt sanft auf ihren Wangen, Geßn. Thränen im unschuldvollen Auge, eben
ders. Man verbringe seine Jugend in Unschuld, Gell. Im engsten Verstande ist
die Unschuld derjenige Zustand des Gemüthes, da es nicht allein von aller
Unkeuschheit frey ist, sondern auch von den Vergehungen dieser Art keine
Kenntniß hat. Die Unschuld eines Kindes ärgern. (3) Figürlich bezeichnet dieses
Wort auch häufig, besonders in der edlern Schreibart, unschuldige Personen, und
zwar in allen vorigen Fällen. Wo Übermuth herrscht, da findet die Unschuld
wenig Schutz. Die Unschuld ärgern. 2. In weiterer Bedeutung wird es oft für
Unschädlichkeit gebraucht, denjenigen Zustand zu bezeichnen, da ein Ding zur
Verminderung der Vollkommenheit eines andern nichts beyträgt. Die scheinbare
Unschuld des Spieles verleitet manche zur Sicherheit.