Das Unrecht
, [
883-884] des -es, plur. car. der
Zustand, da etwas unrecht ist, und dasjenige, was unrecht ist, als der
Gegensatz von dem Rechte, doch nur in einigen Bedeutungen desselben. 1. Der
Zustand, da jemandes Worte oder Handlungen mit der Sache selbst, oder mit der
Wahrheit nicht überein stimmen; nur in einigen R. A. und ohne Plural. Unrecht
haben, aus Irrthum nicht der Wahrheit oder Sache gemäß urtheilen. Jemanden
Unrecht geben, urtheilen, und gestehen, daß er Unrecht habe. 2. Der Zustand, da
eine Handlung in den Gesetzen, in dem Rechte, der Billigkeit nicht gegründet
ist, denselben zuwider läuft; auch nur noch in einigen Fällen, wo man
gleichfalls sagt, Unrecht haben, und jemanden Unrecht geben. Sein Unrecht
gestehen, gestehen, daß man Unrecht habe. Unrecht thun, wider die Vorschrift
des Gesetzes handeln. Etwas mit Unrecht an sich bringen. Unrecht leiden.
Jemanden Unrecht thun. Mir geschiehet Unrecht. Wo es oft auch unrechtmäßige
Handlungen bedeutet, ohne um deßwillen den Plural zu verstatten. Im weitesten
Verstande bedeutet es in der Deutschen Bibel mehrmahls so wohl den von dem
Gesetze Gottes abweichenden Zustand, als auch die darin gegründeten Handlungen.
3. Ehedem wurde es auch häufig für Ungerechtigkeit, Unbilligkeit gebraucht,
welche Bedeutung jetzt größten Theils veraltet ist. Jemanden Unrecht thun,
ungerecht gegen ihn handeln. Ein Kaufmann kann sich schwerlich hüthen vor
Unrecht, Sir. 26, 28. Mit Unrecht verdammt Gott niemanden, Hiob. 34, 12. Schon
bey dem Kero Unrecht, der es auch für Gottlosigkeit, Bosheit gebraucht, im
Isidor Unrehd.