Unrecht
, [
881-882] adverb. welches der Gegensatz
von dem Nebenworte recht ist, aber nur in einigen Bedeutungen desselben
gebraucht wird. 1. Mit der Sache selbst, mit der Wahrheit nicht übereinstimmig;
unrichtig, falsch. Etwas unrecht verstehen. Eine Sache unrecht erzählen,
vortragen. Unrecht sehen, unrecht lesen. Du bist sehr unrecht berichtet worden.
In der Schreibart sind dafür unrichtig und andere Ausdrücke üblicher. 2. Der
Absicht, dem Endzwecke, der Bestimmung nicht gemäß; doch nur in einigen Fällen
des gemeinen Lebens. Ich komme hier wohl unrecht, ich komme wohl an einen
andern Ort, als an welchen ich wollte. Figürlich sagt man im gemeinen Leben,
man kommt bey jemanden unrecht an, wenn man wider Vermuthen seine Absicht bey
ihm nicht erreicht. Unrecht gehen, irre gehen, fehl gehen. Das ist so unrecht
nicht, ist der Absicht so ziemlich gemäß. Der Einfall ist nicht unrecht, ist zu
brauchen, zu nutzen. Seine Sachen sehr unrecht anstellen. 3. Dem Gesetze, dem
Rechte, der Billigkeit nicht gemäß, ihnen zuwider. Unrecht handeln. Da hast
sehr unrecht daran gethan. In engerer Bedeutung für ungerecht. Jemanden unrecht
thun, wo es aber auch das Hauptwort seyn kann. Es ist unrecht, einem andern
einen Theil des ihm gebührenden Lobes zu entziehen. (
S. Recht.) So wohl dieses Nebenwort, als das folgende
Beywort werden so wenig comparieret, als ihr Gegensatz recht.
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883-884]