Unmündig
, [
877-878] -er, -ste, adj. et adv. der
Gegensatz von mündig, noch nicht zu dem Alter gekommen, welches nach den
Gesetzen zur Befreyung von der Gewalt des Vaters oder Vormundes erfordert wird;
minderjährig, minorenn. In einem andern Verstande, werden auch diejenigen
Personen, welche den Gesetzen nach beständig der Gewalt eines Vormundes
unterworfen sind, ohne Rücksicht des Alters, unmündig genannt, z. B.
blödsinnige Personen, weibliche Personen u. s. f. so wie man im engsten
Verstande mit unmündig oft den Begriff eines zarten Kindes verbindet. Aus dem
Munde der Unmündigen und Säuglinge hast du dir ein Lob zubereitet, Matth. 21,
16.
S. Mündig.