Überhand
, [
755-756] adverb. so stark, mächtig oder
viel, daß man demselben nicht mehr Einhalt thun kann. Wenn die Gerechten
überhand haben, so gehts sehr fein zu, Sprichw. 28, 12; wenn sie der
herrschende, größte oder mächtigste Theil sind. Unsere Zunge soll überhand
haben, Ps. 12, 5. Daß Menschen nicht überhand kriegen, Ps. 9, 20. Der Feind hat
überhand gekriegt, Klag. 3, 16.
Geh, sag' ich, eh mein Schmerz noch überhand gewinnt, Gottsch.
Mit allen diesen Zeitwörtern ist es im Hochdeutschen
veraltet, wo man es nur noch mit dem Zeitworte nehmen verbindet; überhand
nehmen, an Zahl, Menge oder Stärke auf eine überlegene Art zunehmen. Das
Unkraut nimmt in dem Garten überhand. Das Gewässer nahm überhand, 1 Mos. 7, 18,
19. Das Hunger nimmt überhand, Ier. 52, 6. Das Feuer, die Krankheit, die
Laster, der schlechte Geschmack, die Hitze, die Kälte u. s. f. nehmen überhand.
Am häufigsten von Dingen, welche man als ein Übel betrachtet. Seltener im
entgegen gesetzten Falle. Des Herren Wort nimmt überhand, Apost. 19, 20. Anm.
Die fehlerhafte Aussprache des großen Haufens mancher Gegenden, der Hang für
Hand, und überhang für überhand spricht, verleitete Frischen, dieses Nebenwort
von dem folgenden Überhang abzuleiten. Das Hauptwort die Oberhand, in den R. A.
die Oberhand haben, bekommen, gewinnen, und dieses überhand, gehören genau
zusammen, und das letzte ist ohne Zweifel aus dem ersten gebildet. Beyde
bedeuten entweder überlegene Macht, indem Hand zuweilen auch figürlich für
Macht gebraucht wird, oder überhand bedeutet so wie die Oberhand hier
eigentlich die Stelle zur rechten Hand, und figürlich überlegene Macht und
Anzahl. Die letzte Erklärung hat das Schwedische vor sich, wo höger hand, so
wohl die rechte Hand, als auch überhand, bedeutet.