Ungewissenhaft
, [
865-866] -er, -este, adj. et adv. der
Gegensatz von gewissenhaft, den Gebrauch des allgemeinen Gewissens, besonders
des vorher gehenden, vorsetzlich unterlassend und darin gegründet. Ein
ungewissenhafter Mann. Ein ungewissenhaftes Verfahren. Daher die
Ungewissenhaftigkeit.