Ungereimt
, [
861-862] -er, -este, adj. et adv. der
Gegensatz von gereimt in reimen. 1) Nicht gereimt, d. i. am Ende der Zeiten
keinen ähnlichen Klang, wofür man doch, um der Zweydeutigkeit mit der folgenden
Bedeutung willen, lieber reimlos gebraucht. Ungereimte Verse, ein ungereimtes
Gedicht, ein reimloses. 2) Von sich reimen, sich schicken, einem andern Dinge
gemäß seyn, ist ungereimt der Gegensatz davon, wo es doch nur in engerer und
härterer Bedeutung gebraucht wird, einer offenbaren Wahrheit wider sprechend
und darin gegründet. Etwas ungereimtes sagen, vornehmen, thun. Das war sehr
ungereimt. Ungereimt handeln. Ein ungereimter Mensch, welcher eine Fertigkeit
besitzt, wider offenbare Wahrheiten zu handeln. Ist etwas der allgemeinen
Empfindung vom Schönen und Häßlichen zuwider, so heißt es abgeschmackt. Das
Nieders. unriemsk bedeutet auch wahnsinnig. Aber das eben daselbst übliche
Unrahm ein Irrthum, Wahnsinn, scheinet vielmehr von Rahm, ein Ziel,
herzustammen.