Ungenossen
, [
859-860] adj. et adv. nicht genossen.
In der im gemeinen Leben üblichen R. A. das wird ihm nicht ungenossen aus- oder
hingehen, nicht ungeahndet, stehet ungenossen allem Anscheine nach irrig für
genossen; daß aber dieses nicht so wohl zu genießen, als vielmehr zu genesen,
gehöret, ist schon bey Genießen 2. (3) bemerkt worden. Vermuthlich leitete man
genossen in dieser R. A. von genießen ab, und da es alsdann keinen
begreiflichen Verstand gewährte, so nahm man den Gegensatz ungenossen, als wenn
es so viel bedeutete, das wirst du gewiß genießen müßen.