Der Ungenoß
, [
859-860] des -ssen, plur. -ssen, Fämin.
die Ungenossinn, der Gegensatz von Genoß, so wohl eine Person zu bezeichnen,
welche mit der andern nicht gleiches Standes ist, als auch eine Person, welche
kein Glied einer gewissen Gesellschaft ist. Es ist im Hochdeutschen fremd, und
nur in einigen Oberdeutschen Gegenden gangbar. Daher ist im
Öttingen-Wallersteinischen der Ungenossenthaler, oder auch das Ungenossen, eine
Abgabe, welche ein neu verehligtes Paar, die nicht Genossen, d. i. völlig
gleiches Standes sind, sondern, wo z. B. der eine Theil leibeigen, der andere
aber frey ist, entrichten müssen, welche von einigen so verstanden worden, als
wenn sie pro redimendo vsu virginitatis gegeben werden müßte. Jetzt, nach
aufgehobener Leibeigenschaft im Wallersteinischen, wird der Ungenossenthaler
von alten Neuverehligten ohne Unterschied gegeben.