Ungemessen
, [
859-860] -er, -ste, adj. et adv. nicht
gemessen, so wohl im eigentlichen Verstande, als auch in einigen figürlichen.
Ungemessene Frohndienste, unbestimmte, welche der Grundherr nach Gutdünken
auflegen kann, im Gegensatze der gemessenen oder bestimmten. Zuweilen auch für
uneingeschränkt. Eine ungemessene Freyheit, eine uneingeschränkte. Jemanden
eine ungemessene Commission geben, ohne ihm Maß, Ziel, Preis u. s. f. dabey
vorzuschreiben.