Ungemein
, [
859-860] adj. et adv. der Gegensatz von
gemein, der doch nur in einigen figürlichen Bedeutungen desselben gangbar ist.
1. Was dem größten Theile der Dinge Einer Art nicht zukommt; am häufigsten als
ein Nebenwort. Ein Übel, das unsern Standesleu- ten nicht ungemein ist, Opitz;
nicht selten. 2. In seiner Art vorzüglich, selten und vorzüglich. Das ist etwas
ungemeines! etwas vorzüglich schönes. Er ist ein ungemeiner Mann, ein überaus
angenehmer, vortrefflicher. Eine ungemeine Tapferkeit, eine seltene. 3. Noch
häufiger als ein verstärkendes Wort, für ungewöhnlich groß, sehr, viel. Du
machst mir ja ein ungemeines Vergnügen, Gell. Ich erschrack ungemein darüber.
Ungemein groß, sehr, viel. Ungemeine Schmerzen empfinden. Indessen ist es als
ein Beywort auch in dieser Bedeutung in der vertraulichen Sprechart gangbares,
als in der edlern. [
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