Ungeistlich
, [
857-858] -er, -ste, adj. et adv. ein
nur in der theologischen Schreibart übliches Wort, Fertigkeit besitzend, sich
nach sinnlichen Eindrücken zum Nachtheile des Geistes, d. i. vernünftiger
Vorstellungen zu bestimmen, und darin gegründet, sinnlich und zuweilen auch
lasterhaft. Den Ungeistlichen ist das Gesetz gegeben, 1 Tim. 1, 9. Ungeistliche
Fabeln, Kap. 4, 7. Ungeistliches Geschwätz, 2 Tim. 2, 16. So auch die
Ungeistlichkeit. Geistlich in dem Gegensatze dieser Bedeutung kommt nur einige
Mahl in der Deutschen Bibel vor, ist aber außerdem veraltet.