Ungegründet
, [
855-856] -er, -ste, adj. et adv. der
Gegensatz von gegründet, besonders in dessen figürlichen Bedeutung, auf keinem
guten Grunde beruhend, der Wahrheit, der Sache nicht gemäß, als ein
glimpflicher Ausdruck für das härtere grundlos. Ein ungegründetes Vorgeben.
Sich eine ungegründete Hoffnung machen. Die Nachricht ist ungegründet.