Ungegessen
, [
855-856] adj. et adv. 1. Nicht
gegessen; in welcher eigentlichen Bedeutung es doch nicht leicht gebraucht
wird. 2. Ohne gegessen zu haben, doch nur als ein Nebenwort; eine Bedeutung,
welche bey den Mittelwörtern der vergangenen Zeit mit der Vorsylbe un auch
nicht sehr gewöhnlich ist. Ungegessen zu Bette gehen. Die Latein. impransus und
incoenatus werden in eben demselben Verstande gebraucht.