Ungefällig
, [
855-856] -er, -ste, adj. et adv. der
Gegensatz von 2 gefällig. 1. Keinen Gefallen erweckend, von Sachen. Ein Gott
ungefälliges Verhalten. Das ist mir ungefällig. Mißfällig sagt etwas mehr. 2.
Abgeneigt, andern einen Gefallen zu erweisen, und darin gegründet. Du bist ein
sehr ungefälliges Geschöpf. Ein ungefälliges Vertragen. Daher die
Ungefälligkeit, doch nur in der zweyten Bedeutung.