Unfrey
, [
849-850] -er, -este, adj. et adv. der
Gegensatz von frey, nicht frey, doch nur in dessen zweyten engern Bedeutung,
von dem Eigenthumsrechte anderer nicht befreyet, wo es doch nur in noch engerm
Verstande von Personen und liegenden Gründen gebraucht wird. Unfreye Personen,
im Gegensatze der freyen, welche auf eine oder die andere Art dem
Eigenthumsrechte eines andern unterworfen sind; da denn unfrey der allgemeine
Ausdruck ist, der das leibeigen, eigenbehörig und andere Arten der
Einschränkung der freyen Gewalt über seine Person unter sich begreift. Unfreye
Bauergüter, dern Besitzer durch den Besitz derselben. Unfreye werden.