Undankbar
, [
839-840] -er, -ste, adj. et adv. der
Gegensatz von dankbar, geneigt und Fertigkeit besitzend, empfangene Wohlthaten
nicht mit thätiger Liebe zu erwiedern, und darin gegründet. Undankbar seyn. Ein
undankbares Gemüth. Undankbar handeln. Sich gegen jemanden undankbar erweisen.
Ein Undankbarer. So auch die Undankbarkeit, plur. inus. diese
Gemüthsbeschaffenheit, Fertigkeit. Schon bey dem Notker und im Tatian
undanchpar, unthancpar. Undankbarlich für undankbar ist veraltet.