Unbeweglich
, [
835-836] -er, -ste, adj. et adv. der
Gegensatz von beweglich. 1) Was sich nicht bewegen lässet. Bewegliche und
unbewegliche Güter. Das Vordertheil am Schiff blieb unbeweglich stehen, Apost.
27, 41. Auch was sich selbst nicht bewegt. Unbeweglich da sitzen. 2) Figürlich
ist jemand unbeweglich, wenn er sich von nichts von seiner Entschließung
abbringen lässet, und in engerer Bedeutung, wenn er sich durch nichts bewegen,
d. i. zu Empfindungen des Mitleidens bringen lässet. So auch die
Unbeweglichkeit. Die biblische Bedeutung, ein unbewegliches Reich, für
unvergängliches, Ebr. 12, 27, 28, ist im Hochdeutschen ungewöhnlich.