Umlegen
, [
809-810] verb. reg. 1. Umlegen, ich
lege um, umgelegt, umzulegen. 1) Als ein Activum. (a) Aus dem stehenden
Zustande in den liegenden legen oder bringen. Einen Schrank umlegen. Das Schiff
legt sich um, wenn es sich mit der Seite auf das Wasser legt. (b) Aus dem
geradelinigen Zustande in den gebrochenen versetzen, umbiegen. Ein Blatt Papier
umlegen. Die Schärfe eines schneidenden Werkzeuges legt sich um, wenn sie sich
biegt. Eben so legt sich eine Nadel, eine Spitze um. Das Schiff umlegen, in der
Schifffahrt, nach einer andern Richtung steuern oder lenken. Ist diese der
vorigen ganz entgegen gesetzt, so heißt es umwenden. Eben daselbst sagt man
auch, der Wind, das Schiff legt sich um, wenn sie eine andere Richtung nehmen.
(c) Um sich, oder um etwas legen. Einen Verband umlegen, um ein krankes Glied.
Auch von solchen Kleidungsstücken, welche man um sich thut, legt oder bindet.
Einen Mantel umlegen. Eine goldene Kette, den Degen umlegen. (d) Anders legen.
Die Heringe in der Tonne umlegen, auch aus einer Tonne in die andere legen. Die
Waaren umlegen. Die Soldaten umlegen, sie in andere Quartiere legen. 2) Als ein
Neutrum mit dem Hülfsworte haben, wo es nur in der Schifffahrt für das vorige
Reciprocum sich umlegen üblich ist. Der Wind legt um, wenn er sich drehet, eine
andere Richtung nimmt. Das Schiff legt um, wenn es sich drehet. 2. Umlegen, ich
umlege, umlegt, zu umlegen, um ein Ding her legen, mit dessen Meldung in der
vierten Endung. Den Rand einer Schüssel mit Eyern umlegen. Eine Stadt mit
Truppen umlegen, rings um sie her Truppen legen. So auch die Umlegung von dem
Activo und die Umlegung.