Das Übel
, [
731-732] des -s, plur. ut nom. sing.
das vorige Wort, als ein Hauptwort gebraucht. 1) Ein Leibesschaden. Ein Übel an
einem Fuße haben, einen Schaden. In einigen Gegenden wird auch die Epilepsie,
oder das böse Wesen, das fallende Übel genannt. 2) In weiterer Bedeutung,
alles, was unsern oder anderer Zustand unvollkommener macht, im weitesten
Verstande. Also gereuete den Herrn das Übel, das er dräuete seinem Volke zu
thun, 2 Mos. 32, 14. Der ich Friede gebe und schaffe das Übel, Es. 45, 7. Der
Herr behüte dich vor allem Übel, Ps. 121, 7. Einem Übel begegnen, steuern,
abhelfen. Dem Übel ist leicht abzuhelfen. Man muß Übel mit Übel vertreiben. Aus
zwey Übeln muß man daß kleinste erwählen. Die Übel, die du nicht wissentlich
verschuldet hast, entspringen aus einer göttlichen Anordnung, Gell. Das
Strafübel, die Strafe als ein Übel, oder das Übel als eine Strafe betrachtet,
das Sündenübel u. s. f. Anm. Schon bey dem Kero, Ottfried u. s. f. thaz Vbilo.
Man muß dieses Wort nicht mit dem Neutro des vorigen verwechseln, wenn dasselbe
substantive gebraucht wird.