Überzeugen
, [
785-786] verb. reg. act. überzeugt, zu
überzeugen, eigentlich, durch das Zeugniß anderer zum Geständnisse der Wahrheit
oder auch zum Beyfalle bewegen. Man überzeuget jemanden, wenn man ihm Zeugen
darstellet, die dasjenige, was er bekennen oder für wahr halten soll, gesehen
oder empfunden haben. Von seinem Gewissen überzeugt werden. Die Sache wird
zuweilen mit dem Vorworte von, in der edlern Schreibart aber mit der zweyten
Endung ausgedruckt. Jemanden des Diebstahles, einer Unwahrheit überzeugen. In
weiterer Bedeutung durch unmittelbare Empfindung bewegen, etwas zu gestehen
oder für wahr zu halten, wie überweisen. Ich will mich dessen (davon) durch den
Augenschein überzeugen. Ingleichen durch deutliche Erkenntniß des
Zusammenhanges einer Sache oder der Beweisgründe etwas für wahr zu halten
bewegen, wie überführen. Ein überzeugender Beweis. Ich bin nunmehr völlig
überzeugt. Daher die Überzeugung, so wohl die Handlung des Überzeugens, als
auch, und zwar noch häufiger, die klare und bestimmte Empfindung, daß es uns
unmöglich ist, ein Ding anders zu begreifen, als wir es begreifen; welche
Empfindung, nach Ver- schiedenheit der empfindenden Person, entweder durch das
Zeugniß anderer, oder durch eigene unmittelbare Empfindung, oder auch durch
deutliche Erkenntniß des Zusammenhanges, bewirket werden kann. Anm. Im
Schwabenspiegel in der ersten eigentlichen Bedeutung uberziugen, im
Niederdeutschen ävertügen, vertügen. Ehedem gebrauchte man dafür auch
übersagen, ingleichen bezeugen. [
785-786]