Übertreten
, [
781-782] verb. irreg. (
S. Treten.) 1. Übertreten, ich trete über, übergetreten,
über zu treten, als ein Neutrum, mit Verschweigung des Hauptwortes, worauf sich
über beziehet, und dem Hülfsworte seyn. (1) Über etwas treten, im eigentlichen
Verstande. Das Pferd ist übergetreten, wenn es über den Strang getreten ist. In
einem andern Verstande sagt man auch, die Schuhe übertreten. (2) Der Fluß tritt
über; ist übergetreten, wenn sein Wasser über das Ufer tritt oder schreitet.
(3) Zu jemanden übertreten, zu ihm übergehen, seine Partey ergreifen, ohne
Bestimmung der Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit, wie übergehen. Wer zu den
Irrlehrern übertritt, 2 Joh. v. 9
S. Übertritt. 2. Übertreten, ich übertrete, übertreten,
zu übertreten, welches nur im figürlichen Verstande üblich ist. Ein Gesetz,
einen Befehl, eine Vorschrift übertreten, dawider handeln: im Oberdeutschen
übergreifen, überfahren, übergehen. Ich habe deine Gebothe noch nie übertreten
Luc. 15, 29. Der biblische Gebrauch, da dieses Zeitwort absolute und mit
Verschweigung des Accusativs für sündigen gebraucht wird: des Herrn Volk
übertreten machen. 1 Sam. 2, 24. Traurigkeit und Armuth übertritt, Sir. 38, 20,
und in andern Stellen mehr, ist ungewöhnlich, und wider die Analogie der mit
über verbundenen Zeitwörter, wo der Ton auf den letztern liegt. Noch
ungewöhnlicher ist die gleichfalls biblische Wortfügung wider jemanden
übertreten, 1 Kön. 8, 50. Es. 59, 13. Daher die Übertretung,
S. solches hernach. [
781-782] Der
Übertreter, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Übertreterinn, von der
vorigen Bedeutung, eine Person, welche ein