Übertragen
, [
779-780] verb. irreg. act. (
S. Tragen.) 1. Übertragen, ich trage über, übertragen,
über zu tragen, über einen Raum, über etwas tragen, mit dessen Verschweigung,
wofür doch hinüber, herüber oder darüber tragen üblicher sind. Doch sagt man
noch im Rechnungswesen figürlich, eine Post, eine Summe, eine Rechnung aus
einem Buche in ein anderes übertragen. 2. Übertragen, ich übertrage,
übertragen, zu übertragen, welches nur im figürlichen Verstande üblich ist. (1)
Man überträgt jemanden, wenn man an seiner Statt die Kosten trägt, für ihn
bezahlt. Jemanden in den Steuern übertragen, die Steuern für ihn bezahlen. In
einem etwas andern Verstande sagt man auch wohl, eine Sache übertrage nicht die
Kosten, wenn sie nicht mehr einträgt, als die Kosten betragen. (2) An einem
andern dulden, wofür doch ertragen gewöhnlicher ist. Wenn ich nicht aus
Ehrfurcht ihre Schwachheiten übertrüge.
Und überträgt des Nächsten seine Schuld, Opitz.
Der es auch für erdulden, ertragen überhaupt gebraucht, in
welchem Verstande es im Hochdeutschen noch ungewöhnlicher ist. So auch die
Übertragung.