Übertölpeln
, [
779-780] verb. reg. act. übertölpelt,
zu übertölpeln, welches nur in den niedrigen Sprecharten üblich ist. Man
übertölpelt jemanden, wenn man ihn entweder durch grobe Überraschung, oder
durch Gründe, welche auch nicht einmahl einen merklichen Grad der
Wahrscheinlichkeit haben, hintergehet, oder zu etwas beweget; wenn man einen
Dummen auf eine dumme oder grobe Art hintergehet. Wer weiß, hätte ihn nicht
Nelson mit seiner Heucheley übertölpelt, Weiße. Daher die Übertölpelung. Anm.
Von Tölpel, so fern es ehedem einen Kloß bedeutete, sagt man doch im gemeinen
Leben, jemanden über den Tölpel werfen, einen Dummen oder Unvorsichtigen durch
Überraschung hintergehen, und von dieser R. A. ist ohne allen Zweifel das
Zeitwort übertölpeln gebildet.