Überheben
, [
755-756] verb. irreg. act. (
S. Heben,) überheben, zu überheben. 1. Sich überheben,
als ein Reciprocum, sich über die Gebühr erheben, eine höhere Meinung von sich
thätig erweisen, als sich gebühret. Antiochus überhub (überhob) sich sehr, 2
Macc. 5, 17. Die Sache, worauf man diese hohe Meinung gründet, bekommt im
gemeinen Leben das Vorwort wegen, im Oberdeutschen und der höhern Schreibart
aber die zweyte Endung. Auf daß ich mich nicht der hohen Offenbarung überhebe,
ist mir gegeben ein Pfahl ins Fleisch, 2 Cor. 12, 7. Deß überhebet sich dein
Herz, 2 Kön. 14, 10. Überhebe dich deiner Gewalt nicht, 2 Macc. 7, 34.
Wie könnt' ich mich, o Gott, des Guten überheben, Und meines
schwachen Lichts? Gell, Lieder.
2. Jemanden einer Sache überheben, auch mit der zweyten
Endung der Sache; ihn mit einer unangenehmen Sache verschonen, machen, daß er
sich ihr nicht unterziehen dürfe. Damit der König der Mühe überhaben
(überhoben) wäre, Dan. 6, 2. Man sollte uns dieses Leidens und Schadens
überhebet (überhoben) haben, Apost. 27, 21. Überhebe mich dieses Kelches, Marc.
14, 36. Wie vieler Unruhen und Martern überhobet uns nicht die Demuth, Gell. So
auch die Überhebung. Anm. In der ersten Bedeutung schon bey dem Notker sih
uberheben; in der zweyten im Oberdeutschen einen von etwas entheben, im
Nieders. verhefen. [
757-758]