2. Tuschen
, [
725-726] verb. reg. act. welches im
Hochdeutschen nur in den Zusammensetzungen vertuschen und untertuschen, und
auch hier nur im gemeinen Leben üblich ist, wo es in der Stille verbergen und
unterdrücken bedeutet. (
S. diese Wörter.) Auch im Arabischen ist dasscha, er hat
verborgen. In einigen gemeinen Mundarten tüschen, tütschen. Es ist das noch im
Niederdeutschen gangbare tussen, mit Geberden und Worten glimpflich zum
Stillschweigen bringen, und in weiterm Verstande, glimpflich Einhalt thun,
Dänisch. tysse, Schwed. tysta, welche wiederum von der gleichfalls noch im
Niedersächsischen üblichen Interjection tuß! tusse! abstammen, womit man einen
Redenden oder Geräusch machenden zur Stille ermahnet, wofür im Hochdeutschen
der Laut st! oder im gemeinen Leben auch sch! üblich ist. Daher ist im Schwed.
tyst, Isländ. thus, schweigend, womit auch das Franz. taiser und Lat. tacere
verwandt sind.