Das Tuchhaus
, [
715-716] des -es, plur. die -häuser, an
einigen Orten, ein Gebäude, in welchen die wollenen Tücher öffentlich verkauft
und aufbewahret werden. In Nürnberg hingegen ist das Tuchhaus ein Amt oder
obrigkeitliches Collegium, welches aus vier Raths-Deputierten, einem Cassierer
und Gegenschreiber bestehet, und die Abgaben von dem Getreide und Malze
einnimmt; vermuthlich, weil es seine Sitzungen in dem Tuchhaus hält, oder doch
ursprünglich gehalten hat.