Der Trugschluß
, [
707-708] des -sses, plur. die
-schlüsse, ein von einigen eingeführtes Wort, einen irrigen fehlerhaften Schluß
zu bezeichnen. Das Trug allemahl im harten Verstande von einer bös- lichen
Hintergehung gebraucht wird, so ist der Ausdruck nicht glücklich gewählet. Zwar
hat triegen diesen Nebenbegriff des böslichen Vorsatzes nicht; aber alsdenn
müßte es Triegeschluß heißen. Am schicklichsten wäre, wenn man ja ein einziges
Wort haben wollte, Fehlschluß. [
707-708]