Triftig
, [
681-682] -er, -ste, adj. et adv.
eigentlich Trift habend. 1) * Von dem Nieders. Trift, Trieb, anhaltende
Bestimmung der Kraft zu wollen, ist triftig in dieser Mundart so viel als
eifrig, heftig, mit lebhafter Anstrengung der Kraft zu wollen. Eine triftige
Begierde, heftige. Triftig arbeiten, mit Eifer. Im Hochdeutschen ist diese
Bedeutung unbekannt, wo man in einigen Fällen dafür auch betriebsam gebraucht,
Nieders. bedrieflik, bedrerern. 2) Was treibt, oder dringet, d. i. lebhaft auf
den Willen wirkt oder doch wirken kann. Triftige Ursachen, Bewegungsgründe zu
etwas haben. Der Grund ist triftig. Daher die Triftigkeit, diese Eigenschaft.