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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Die Triftgerechtigkeit | | Das Triftrecht

Triftig

, [681-682] -er, -ste, adj. et adv. eigentlich Trift habend. 1) * Von dem Nieders. Trift, Trieb, anhaltende Bestimmung der Kraft zu wollen, ist triftig in dieser Mundart so viel als eifrig, heftig, mit lebhafter Anstrengung der Kraft zu wollen. Eine triftige Begierde, heftige. Triftig arbeiten, mit Eifer. Im Hochdeutschen ist diese Bedeutung unbekannt, wo man in einigen Fällen dafür auch betriebsam gebraucht, Nieders. bedrieflik, bedrerern. 2) Was treibt, oder dringet, d. i. lebhaft auf den Willen wirkt oder doch wirken kann. Triftige Ursachen, Bewegungsgründe zu etwas haben. Der Grund ist triftig. Daher die Triftigkeit, diese Eigenschaft.
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