Der Tribut
, [
675-676] des -es, plur. doch nur von
mehrern Arten oder Summen, die -e, eine von einem höhern aufgelegte Abgabe, wo
dieses Wort so wohl von solchen Abgaben gebraucht wird, welche man überhaupt
den bezwungenen Völkern oder Gesellschaften ohne besondere Bestimmung
derjenigen Dinge, wovon sie gegeben werden, aufleget. Den Heide Tribut geben,
Hos. 8, 9. Als auch von denjenigen Abgaben an den Landesherren, welche theils
von den liegenden Gründen, theils auch von den Personen, gegeben werden, wofür
doch in den meisten Ländern Steuer, Schatzung u. s. f. üblicher sind. Dem
Könige Tribut bringen, Jes. 4, 6. Einem Tribut auflegen. Den Tribut einfordern,
bezahlen. Daher tributbar, dem Tribute unterworfen. Ingleichen figürlich, was
man von andern als eine Schuldigkeit zu fordern berechtigt zu seyn glaubt. Der
Stolze würde trostlos seyn, wenn die Welt nur einen Theil seiner Mängel sähe,
und gleichwohl fordert er von der Welt den Tribut der Ehre und Bewunderung,
Gell. Es ist aus dem Lat. Tributum, wovon schon im Tatian Tribuz vorkommt.