Treulos
, [
675-676] -er, -este, adj. et adv. der
Treue beraubt, doch nur in engerer Bedeutung, der pflichtmäßigen oder
angelobten Treue beraubt, und darin gegründet, wofür auch wohl das gelindere
untreu gebraucht wird, welches aber übrigens von weiterer Bedeutung ist. Man
ist oder nicht treulos, wenn man die jemanden schuldige Treue bricht. Ein
treuloser Ehegatte, Unterthan, Soldat, Freund u. s. f. Treulos an jemanden
handeln. An seinem Herren, oder auch seinem Herrn treulos werden. Ein treuloses
Betragen. Daher die Treulosigkeit, diese Eigenschaft, ohne Plural, zuweilen
auch eine treulose Handlung, mit demselben. Anm. Im Schwabenspiegel triuuueloz.
Es ist von dem Hauptworte Treue. Notker gebraucht dafür zurtrinuue.