Die Tragebahre
, [
637-638] plur. die -n, eine Bahre zum
Tragen, welche man auch nur schlechthin die Bahre oder Trage nennet. Bahre
stehet hier im weitesten Verstande, eines jeden Werkzeuges, eine Last
fortzuschaffen, daher Tragebahre kein Pleonasmus ist, sondern den Unterschied
von einer Radebahre oder einem Schubkarren bestimmt.