Der Todfall
, [
613-614] des -es, plur. die -fälle, in
manchen Gegenden ein Nahme der Baulebung, oder dasjenige Recht, da der
Grundherr bey dem Absterben des Unterthanes dessen bestes Stück Vieh, (das
Hauptrecht,) oder dessen bestes Kleid, (der Gewandfall,) oder einen gewissen
Theil von der ganzen Erbschaft, (das Büdtheil,) erhält. Todfall ist eine alte
Form für Todesfall, daher die Schreibarten Todtfall und Todtenfall unrichtig
sind, und keinen begreiflichen Verstand geben. Daher Todfällig, diesem Rechte
unterworfen.
S. Baulebung.