Der Tagelöhner
, [
521-522] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Tagelöhnerin, ein Handarbeiter, welcher um Tagelohn arbeitet. Im
Schwabensp. Tagewerker, ehedem auch Liedlöhner. Im engerer Bedeutung ist es ein
unzünftiger Handarbeiter dieser Art, indem man Maurer, Zimmerleute u. s. f. wie
sie gleich auf Tagelohn arbeiten, eben nicht Tagelöhner zu nennen pflegt.