Das Tagelohn
, [
521-522] des -es, plur. doch nur von
mehrern Summen, die -löhne, der Lohn für die Handarbeit, so fern derselbe nach
Tagen bezahlet wird; im Gegensatze des Gedinges. Das Tagelohn mit einrechnen, 3
Mos. 25, 50. 53. Um Tagelohn arbeiten.