Das Tagelohn, [521-522] des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -löhne, der Lohn für die Handarbeit, so fern derselbe nach Tagen bezahlet wird; im Gegensatze des Gedinges. Das Tagelohn mit einrechnen, 3 Mos. 25, 50. 53. Um Tagelohn arbeiten. | |