Das Tischgeräth
, [
607-608] des -es, plur. inus. alles
Geräth, was zur Bereitung des Tisches zu einer Mahlzeit nothwendig ist, z. B.
Schüsseln, Teller, Messer, Gabeln u. s. f. In engerer und ge- wöhnlicher
Bedeutung verstehet man darunter das zu Bereitung eines Tisches gehörige
leinene Geräth an Tischtüchern und Servietten; das Tischzeug.
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