Der Tischgenoß
, [
607-608] des -ssen, plur. die -ssen,
Personen, welche eines gemeinschaftlichen Tisches genießen, d. i. gewöhnlich
mit einander speisen, eigentlich in Beziehung auf sich selbst; im gemeinen
Leben auch Tischgesell. Oft aber in Beziehung auf diejenige Person, welche den
Tisch hält, für Tischgänger. Jemandes Tischgenoß seyn. Das gemeine Tischbursch
wird gleichfalls in beyden Beziehungen gebraucht.