Der Thürsteher
, [
599-600] des -s, plur. ut nom. sing.
eine Person, welche an der Thür stehet, selbige zu bewachen, eine Art
Thürhüther. So haben vornehme Personen Schweizer oder Heiducken, welche so wohl
an der Hausthür, als auch an den Zimmerthüren, selbige zu bewachen, und auch
wohl Schweizer genannt werden. der Kammerthürsteher ist an den Höfen eine
angesehene Person, welche gleich auf den Kammerdiener folgt.