1. Das Thor
, [
581-582] des -es, plur. die -e. 1. Im
weitesten Verstande, eine jede große Thür, in welchem Falle es doch nur noch in
einigen Fällen üblich ist. Das Scheuerthor. Auch in großen Pallästen und
Kirchen pflegt man die Eingänge noch zuweilen Thore zu nennen, wenigstens sagt
man in einigen Gegenden für Kirchthür beständig Kirchthor. 2. Am üblichsten ist
es von den großen Eingängen in den Ringmauern oder Befriedigungen eines Raumes;
da es denn bald von der Öffnung, bald von der aus Bretern oder Bohlen
bestehenden beweglichen Verwahrung dieser Öffnung oder den Thorflügeln, bald
aber von dem ganzen Gebäude, dessen Hauptteil diese Öffnung ist, gebraucht
wird. Das Gartenthor, zum Unterschiede, von der kleinen Gartenthür; das
Hofthor, welches auch der Thorweg, die Thorfahrt genannt wird; das Schloßthor,
in der Ringmauer eines Schlosses. Etwas ansehen, wie die Kuh das neue Thor, mit
unwissender Verwunderung. Am üblichsten ist es von den großen gemeiniglich
gewölbten Eingängen in den Ringmauern der Städte, Festungen und Flecken, für
Stadtthor, zum Unterschiede von den kleinern Pforten oder Pförtchen. Durch das
Thor fahren, gehen. Zum Thore hinein, hinaus fahren. Die Thore sperren,
schließen. Zum Thore hinaus laufen. Vor das Thor gehen, d. i. in den Raum
zunächst außer dem Thore. In der Deutschen Bibel bedeutet es figürlich, theils
die Stadt selbst: dein Same soll besitzen die Thore seiner Feinde, 1 Mos. 22,
17. Ein Fremdling, der in deinen Thoren ist, 2 Mos. 20, 10. Theils aber auch
den Ort des Gerichtes, weil man in den Morgenländern ehedem unter den Thoren
Gericht zu halten pflegte, wie in manchen Gegenden noch jetzt geschiehet.
Streitige Sachen in deinen Thoren, 5 Mos. 17, 8. Die im Thor sitzen, wachsen
von mir, Ps. 69, 13. Der Narr darf seinen Mund im Thor nicht aufthun. Sprichw.
24, 7. Anm. Im Isidor Dor, bey dem Notker Tore, bey dem Ulphilas Dour, im
Nieders. und Engl. Door. Es ist mit Thür auf das genaueste verwandt, nur daß
der Begriff der größern Öffnung hier durch das breitere o ausgedruckt wird.
S. Thür.