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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Der Theilschilling

, [575-576] des -es, plur. die -e, an einigen Orten, ein Schilling, d. i. ein bestimmtes Geld, welches dem Gerichtsherren von den Erbschaften oder Erbtheilen entrichtet wird.
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