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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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Der Theilrichter

, [575-576] des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden, z. B. im Würtembergischen, ein Nahme der Beysitzer eines Pupillen-Collegii oder Vormundschaftsamtes, welche die Aufsicht über die Erbtheile der Unmündigen haben.
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