Das Thalgericht
, [
565-566] des -es, plur. die -e, zu
Halle in Sachsen, dasjenige Gericht, dessen Gerichtbarkeit sich über das Thal,
d. i. die im Grunde liegenden Salzwerke erstrecket; zum Unterschiede von dem
Berggerichte, unter welches der höher gelegene Theil der Stadt gehöret. Jetzt
sind beyde vereinigt, und werden alsdann das Berg- und Thalgericht genannt.