Die Tatze
, [
537-538] plur. die -n, Diminut. das
Tätzchen, Oberd. Tätzlein. 1. Der breite mit haarigen Klauen versehene Fuß
mancher Thiere, besonders, so fern sie selbigen zum Zugreifen gebrauchen. So
hat der Bär im eigentlichen Verstande Tatzen, welche auch Tappen und Branten
genannt werden. Aber im gemeinen Leben schreibt man auch wohl den Löwen,
Hunden, Katzen u. s. f. Tatzen zu. Etwas mit der Tatze angreifen. Im
Österreichischen heißt daher der Bär, vrsus, Tatzbär, zum Unterschiede von dem
Eber, der daselbst gleichfalls Bär genannt wird. 2. Eine plumpe, breite
Menschenhand, im verächtlichen Verstande, da es denn in einigen Mundarten auch
wohl Tatsche lautet. Es scheinet aber, daß es ehedem auch Hand überhaupt
bedeutet habe, wenigstens werden die Handkrausen oder Manschetten im
Österreichischen noch im Dimin. Tätzlein, Tätzel oder Handtätzlein genannt.
Anm. Im Schwed. Tasse. In der ersten Bedeutung, vermuthlich als eine
Onomatopöie des Ganges auf solchen breiten haarigen Füßen, indem im
Schwedischen tassa auch langsam einher gehen ist. In der zweyten scheinet es
vielmehr von tasten, Französ. tater, abzustammen, welches sich auf eine
ähnliche Onomatopöie gründet. Auch tappen wird daher in beyden Bedeutungen
gebraucht.