Die Tappe
, [
531-532] plur. die -n, eine breite
plumpe Hand, in welchem Verstande es nur im gemeinen Leben von einer Hand im
verächtlichen Verstande üblich ist. Seine Tappen überall haben, seine Hände.
Ingleichen ein breiter Vorderfuß, wo es gleichfalls im verächtlichen Verstande
von dem menschlichen Fuße, in einigen Gegenden aber auch von den breiten
weichen Füßen mancher Thiere gebraucht wird, dergleichen z. B. die Bären,
Affen, Katzen u. s. f. haben. Alles, was auf Tappen gehet unter den Thieren,
soll euch unrein seyn, 3 Mos. 11, 27. Wofür doch im Hochdeutschen Tatze
üblicher ist.
S. das folgende.