Die Tagezeit
, [
523-524] plur. die -en. 1. Für
Tageszeit, im gemeinen Leben, (
S. dieses Wort.) 2. In einem andern Verstande sind die
Tagezeiten, gewisse verglichene Fristen oder Termine, an welchen eine Summe
bezahlet werden muß. Ein Gut auf Tagezeiten bezahlen, die Kauf-Summe nicht auf
Ein Mahl, sondern in gewissen verglichenen Terminen, bezahlen.